Unterschiedliche Tarife
Ostseebäder und andere prädikatisierte Orte können eigene Kurabgaben erheben. Deshalb gelten in Binz nicht automatisch dieselben Regeln wie etwa in Sassnitz oder Mönchgut.
Auf Rügen gibt es keine einheitliche Insel-Kurabgabe. Höhe, Saisonzeiten, Ermäßigungen und Befreiungen unterscheiden sich je nach Ort.
Ostseebäder und andere prädikatisierte Orte können eigene Kurabgaben erheben. Deshalb gelten in Binz nicht automatisch dieselben Regeln wie etwa in Sassnitz oder Mönchgut.
Je nach Ort können Kurkarten zusätzliche Leistungen oder Vergünstigungen enthalten, beispielsweise bei lokalen Angeboten oder im Nahverkehr.
Tarife können sich ändern. Vor Buchung oder Tagesausflug deshalb die aktuelle Satzung beziehungsweise Tourismusseite des Zielortes prüfen.
Entscheidend ist immer die Regelung des konkreten Urlaubsortes. Prüfe deshalb nicht nur die Höhe der Kurabgabe, sondern auch, für welche Aufenthaltsarten sie gilt, welche Ermäßigungen vorgesehen sind und wie die Kurkarte ausgegeben wird.
Bei Tagesausflügen in andere Orte können wiederum andere Regelungen gelten. Wer mehrere Ostseebäder besucht, sollte deshalb die Kurabgabe nicht als inselweit einheitliche Gebühr verstehen.